Zürich


Zürich, das Kultur- und Geschäftszentrum der Schweiz, bietet eine kaufkräftige und multikulturelle Kundschaft für jeden Pop-up-Shop. Nur wenige Städte verfügen über eine so atemberaubende architektonische, vielfältige Kulisse.


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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Generell sind die Geschäfte von Montag bis Freitag zwischen 09.00 – 20.00 Uhr geöffnet und samstags zwischen 09.00 – 17.00 Uhr. An öffentlichen Ruhetagen sind die Läden grundsätzlich geschlossen.
Auf öffentlichem Grund (Strassen, Gehsteig, usw.) ist eine entsprechende Bewilligung erforderlich. Sie können die Bewilligung per Post (Stadt Zürich - Fachgruppe Bewilligung Gewerbe) beantragen.