Berlin
Als Deutschlands Hauptstadt und urbanes Zentrum bietet Berlin denjenigen, die die Stadt für ihren Pop-up Shop wählen, bedeutende Geschäftsmöglichkeiten. Mit seiner bewegenden Geschichte ist Berlin heute das Herz der Jugend- und Kreativszene in Europa.
Flächen in Berlin
Die neusten Pop-up Flächen
Gut zu wissen
Rechtliche Hinweise
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Nein, das ist nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/
Verkaufsstellen dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. Grundsätzlich müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Bitte nehmen Sie die folgenden Ausnahmen zur Kenntnis:
- Verkaufsstellen für den Bedarf von Touristen dürfen an Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20 Uhr öffnen.
- Verkaufsstellen mit bestimmten Waren (wie Blumen, Zeitungen und Zeitschriften, Bäckereiprodukte etc.) dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffnen.
- Bestimmte Verkaufsstellen (wie Tankstellen, Apotheken, Flughäfen usw.) dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
- Das Land Berlin kann eine berlinweite Ladenöffnung von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr für maximal 8 Sonn- oder Feiertage pro Jahr zulassen. Darüber hinaus dürfen Verkaufsstellen an besonderen Anlässen (z. B. Firmenjubiläum oder Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen von 13 bis 20 Uhr öffnen.
Ein "Mustervordruck für die Anzeige einer anlassbezogenen Sonn-/Feiertagsöffnung" finden Sie unter folgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/327974/
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. "Anträge zu straßenverkehrsbehördlichen Ausnahmegenehmigungen" sind auf der offiziellen Webseite von Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - verfügbar.
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis finden Sie in der unten stehenden Quelle:
https://service.berlin.de/dienstleistung/327483/
Die Sperrzeit für Bars und Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr morgens.
Ja, Sie benötigen z. B. eine Bewilligung um Alkohol auszuschenken.